einen Anstellungsvertrag und ein Reglement zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Versicherungsschutzes
eine garantierte Entschädigung von CHF 6.00 pro Betreuungsstunde und Kind
eine Mahlzeiten- und Spesenentschädigung nach Aufwand
fachliche Beratung und Unterstützung durch die Vermittlerin